Die erste Verordnung über das Europäische Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, kurz EMAS, wurde 1993 vom Europäischen Rat beschlossen.
EMAS
steht für „Eco-Management and Audit Scheme“. Aktuelle Rechtsgrundlage ist die
EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, auch EMAS III genannt sowie die
Änderungsverordnung (EU) 2017/1505.
Mit EMAS motiviert die EU private wie öffentliche Organisationen, ihre Umweltleistung freiwillig, stetig und systematisch zu verbessern. EMAS enthält alle Anforderungen der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001 und ist seit EMAS III auch weltweit anwendbar.
Außerdem erfüllt
EMAS
auch die Anforderungen nach dem
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
An EMAS kann jede Organisation und jedes Unternehmen branchenunabhängig teilnehmen. EMAS ist standortbezogen, dies bedeutet, es wird immer mindestens ein gesamter Standort betrachtet und nur dieser kann als kleinste Einheit von der zuständigen Stelle in das
EMAS-Register
eingetragen werden. EMAS ist die Grundlage für einen kontinuierlichen Prozess der ständigen Verbesserung der Umweltleistung, Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit.
Zentrales Element ist die Veröffentlichung einer
extern validierten Umwelterklärung
durch einen
Umweltgutachter, in der u.a. über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele und Maßnahmen der Organisation berichtet wird. Damit leisten die EMAS-Teilnehmer einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft. Kleine Organisationen (KMU) und Behörden können einen Antrag stellen, dass dieses Dreijahresintervall um ein Jahr verlängert wird.
Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register wie auch die Verlängerung der Registrierung erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden, allerdings nicht auf Produkten.