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AUDITIERUNG

Peters SEQ Consulting Martin Peters

Durchführung von Audits - Validierungen - EMAS

Entsprechend der Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz führe ich Auditierungen und Zertifizierungen in folgenden Wirtschaftszweigen / Branchen (NACE-Codes) durch:

  • Herstellung von Druckerzeugnissen, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern (NACE-Code 18)
  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen (NACE-Code 20)
  • Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (NACE-Code 22)
  • Herstellung von Kaltband und Kaltprofilen (NACE-Code 24.32 & 24.33)
  • Gießereien (NACE-Code 24.5)
  • Herstellung von Metallerzeugnissen (NACE-Code 25)
  • Maschinenbau (NACE-Code 28)
  • Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (NACE-Code 29)
  • Sonstiger Fahrzeugbau (z.B. Schiff- und Raumfahrt) (NACE-Code 30)
  • Installationen von Maschinen und Ausrüstungen (NACE-Code 33.2)
  • Abwasserentsorgung (NACE-Code 37)
  • Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (NACE-Code 38)
  • Transport in Rohrfernleitungen (NACE-Code 49.5)
  • Veterinärwesen (NACE-Code 75)
  • Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (NACE-Code 78)
  • Hausmeisterdienste (NACE-Code 81.1)
  • Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln (NACE-Code 81.2)
  • Gesundheitswesen (NACE-Code 86)
  • Heime (NACE-Code 87)
  • Sozialwesen (NACE-Code 88)

Durchführung von Audits - Zertifizierungen

Als zugelassener Umweltgutachter ist nicht nur die Validierung nach EMAS, sondern auch die Zertifizierung weiterer Umwelt- und Energiemanagementsysteme möglich.

Hierzu zählen das
  • Umweltmanagementsystem ISO 14001,
  • Energiemanagementsystem ISO 50001 sowie eine Zertifizierung eines alternativen Systems nach
  • Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) oder aber die
  • Zertifizierung zum Entsorgerfachbetrieb
  • Sachverständigentätigkeit nach Gewerbeabfallverordnung
Ersparen Sie sich die umständliche und zum Teil unflexible Zusammenarbeit mit Zertifizierungsgesellschaften und lassen Sie Ihr Managementsystem von mir als zugelassenen Umweltgutachter zertifizieren.

Was ist EMAS?

Die erste Verordnung über das Europäische Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, kurz EMAS, wurde 1993 vom Europäischen Rat beschlossen. EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“. Aktuelle Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, auch EMAS III genannt sowie die Änderungsverordnung (EU) 2017/1505.
Mit EMAS motiviert die EU private wie öffentliche Organisationen, ihre Umweltleistung freiwillig, stetig und systematisch zu verbessern. EMAS enthält alle Anforderungen der internationalen Norm für Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001 und ist seit EMAS III auch weltweit anwendbar.

Außerdem erfüllt EMAS auch die Anforderungen nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

An EMAS kann jede Organisation und jedes Unternehmen branchenunabhängig teilnehmen. EMAS ist standortbezogen, dies bedeutet, es wird immer mindestens ein gesamter Standort betrachtet und nur dieser kann als kleinste Einheit von der zuständigen Stelle in das EMAS-Register eingetragen werden. EMAS ist die Grundlage für einen kontinuierlichen Prozess der ständigen Verbesserung der Umweltleistung, Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften sowie des Dialogs mit der Öffentlichkeit.

Zentrales Element ist die Veröffentlichung einer extern validierten Umwelterklärung durch einen Umweltgutachter, in der u.a. über die Tätigkeiten, Umweltleistungen, Ziele und Maßnahmen der Organisation berichtet wird. Damit leisten die EMAS-Teilnehmer einen glaubwürdigen und transparenten Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. Beginnend mit der ersten erfolgreichen Registrierung wird das Umweltmanagementsystem regelmäßig alle drei Jahre von einem staatlich zugelassenen und überwachten Umweltgutachter geprüft. Kleine Organisationen (KMU) und Behörden können einen Antrag stellen, dass dieses Dreijahresintervall um ein Jahr verlängert wird.

Die Registrierung und Eintragung in das EMAS-Register wie auch die Verlängerung der Registrierung erfolgt auf Antrag bei der regional zuständigen Registrierungsstelle, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Nach erfolgreicher Registrierung kann das EMAS-Logo zu Marketingzwecken genutzt werden, allerdings nicht auf Produkten.

Wer sind Umweltgutachter?

Die EMAS-Verordnung regelt grundsätzlich, welche Anforderungen an die Umweltgutachter zu stellen sind, welche Aufgaben sie haben und wie die Aufsicht über ihre Tätigkeiten zu organisieren ist. Die Ausführung der EMAS Verordnung erfolgt in Deutschland durch das Umweltauditgesetz (UAG), welches die Zulassung von Umweltgutachtern sowie die Aufsicht und die Registrierung geprüfter Organisationen regelt.

Für die Zulassung und Prüfung der Umweltgutachter sowie die Aufsicht ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) zuständig. Die Anforderungen an die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse der Umweltgutachter sind in der EMAS-Verordnung, im Umweltauditgesetz sowie in der UAG-Fachkunderichtlinie des Umweltgutachterausschusses geregelt.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen sind unter anderem der Abschluss eines einschlägigen Studiums sowie eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche hauptberufliche Tätigkeit, bei der praktische Kenntnisse über den betrieblichen Umweltschutz erworben wurden. Umweltgutachter werden nicht pauschal, sondern für bestimmte Bereiche zugelassen.

Im Rahmen der mündlichen Zulassungsprüfung muss neben allgemeinen Kenntnissen über EMAS, Managementsysteme und Umweltrecht insbesondere die Fachkompetenz in den beantragten Zulassungsbereichen nachgewiesen werden.

Die Prüfung der Fachkenntnisse umfasst gemäß Umweltauditgesetz vier Fachgebiete:
  • Methodik, Durchführung und Beurteilung der Umweltbetriebsprüfung
  • Umweltmanagement und die Begutachtung von Umweltinformationen (Umwelterklärung)
  • Zulassungsbereichsspezifische Angelegenheiten des Umweltschutzes, auch in Bezug auf die Umweltdimension der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der einschlägigen Rechts- und veröffentlichten Verwaltungsvorschriften
  • Allgemeines Umweltrecht und einschlägige Normen zum Umweltmanagement
Neben ausreichenden Fachkenntnissen fordert das UAG von Umweltgutachtern Zuverlässigkeit (Kriterien des UAG sind z.B. persönliche Eigenschaften, Verhalten, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Vorstrafen) und Unabhängigkeit.
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