Zertifizierung der neuen 14001:2015 durch Umweltgutachter
Die Zertifizierung Ihres Umweltmanagementsystems durch Umweltgutachter
Am 15. September 2015 wurde die überarbeitete neue Norm 14001:2015
veröffentlicht, diese ist nun im Umweltauditgesetz (UAG) berücksichtigt.
Die Novelle des UAG gibt Umweltgutachtern die rechtliche Grundlage, eine
Zertifizierung auch nach der novellierten ISO 14001 durchzuführen.
Das geänderte Umweltauditgesetz wurde am 2. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBL I Nr. 47 S. 2092) und trat am Tag darauf in Kraft. EMAS-zugelassene Umweltgutachter haben mit der UGA-Novelle die Berechtigung, Zertifizierungen auch nach der neuen ISO 14001 durchzuführen. Dies gilt nach der Änderung des UAG im §9 Abs. 4.
Für die Umstellung auf die neue ISO 14001 gibt es eine Übergangsfrist von 3 Jahren. D.h. Zertifizierungen nach ISO 14001:2004 verlieren spätestens mit Ablauf des 14. September 2018 ihre Gültigkeit. Sofern noch Zertifikate für ISO 14001:2004 in der Übergangszeit ausgestellt wurden/werden, ist die Laufzeit dieser Zertifikate jeweils auf das Ende der Übergangszeit zu begrenzen, d.h. Zertifikate für die „alte“ Norm müssen spätestens mit Ablauf des 14. September 2018 ihre Gültigkeit verlieren.
Lassen Sie Ihr neues Umweltmanagementsystem 14001:2015 durch mich als zugelassenen Umweltgutachter zertifizieren.









