Pflicht für Energieaudits ab 05.12.2015
Ab sofort gilt die Pflicht für Energieaudits!!
Laut dem Bundestagsbeschluss vom 06.03.2015 gilt die
Energieaudit-Pflicht für große Unternehmen (über 250 Mitarbeiter,
Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme
von mehr als 43 Millionen Euro) erstmals zum 5. Dezember 2015
. Von der
Pflicht befreit sind Großunternehmen, die bis zum 05. Dezember 2015 ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet
haben.
Wenn Sie den Aufbau eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystemswünschen, kann ich Ihnen dabei die notwendige Unterstützung
anbieten.
Möchten Sie Ihr System stattdessen zertifizieren
lassen, ist dies aufgrund meiner Zulassung als Umweltgutachter gleichfalls möglich.
Bedenken Sie bitte, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenhafte Prüfungen der Unternehmen durchführen wird. Bei nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchgeführten Energieaudits oder anderen o.g. Nachweisen kann ein Bußgeld bis zu 50.000 € verhängt werden.
Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten und Chancen bei der Vielzahl von Wegen die Sie gehen können.










