Neues im Arbeitsschutz 2018
Änderungen im Mutterschutzrecht - Das Mutterschutzgesetz
Zum 1. Januar 2018 sind umfängliche Änderungen des Mutterschutzrechts in Kraft getreten. Durch die Integration der bisherigen Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG sollen die Regelungen verständlicher und übersichtlicher werden. Zudem sieht das Gesetz einige weitere materielle Änderungen vor, unter anderem werden Schülerinnen und Studentinnen nun in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.
Die Regelungen zum
Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst, die
Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit wurden um eine besondere Regelung zur
höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
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