Neue Gefahrstoffverordnung 2015
Seit dem 01.06.2015 gültig
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind dabei solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.
Im Zuge der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und der Änderung der Gefahrstoffverordnung wurde z. B. auch geregelt: Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung. Damit soll eine einheitliche Betrachtung aller von Gefahrstoffen ausgehenden Gefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung ermöglicht werden. Das Explosionsschutzdokument wird Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung.
- Der Explosionsschutz wird von der
BetrSichV in die GefStoffV überführt.
- In Anpassung an EU-Recht wird die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging) von Stoffen und Gemischen vollständug umgesetzt. Das schließt das GHS (Global Harmoniertes System) ein. Hier ist gegebenenfalls an Anlagen, Verpackungen oder in Betriebanweisungen etc. die neue Kennzeichnung und Begrifflichkeit einzusetzen.
- Umsetzung neuer Erkenntnisse und aktueller Regelungen bei den Themen Krebsprävention, psychische Belastungen u.a..
- Präzisierungen zu Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffverzeichnis.










