Neue Betriebssicherheitsverordnung 2015
- By DID24477
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- 01 Jun, 2015
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Seit dem 01.06.2015 gültig

Eine
Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft. Neben einem neuen Titel erhält
die Verordnung mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anbindung an
andere Vorschriften.
Die
bisherige Betriebssicherheitsverordnung wurde im Jahr 2002 erlassen und
seitdem kaum verändert. Auch aus diesem Grund enthält die Neufassung
der Verordnung nicht nur neue Inhalte, sondern auch eine neue Struktur
und sprachliche Aufbereitung.
Zum ersten Mal werden auch psychische Belastungen und ergonomische Gesichtspunkte in die Verordnung aufgenommen.
- Der Geltungsbereich der Gefährdungsbeurteilung wird auch auf überwachungsbedürftige Anlagen ausgeweitet, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.
- Die Unterscheidung zwischen Änderung und wesentlicher Änderung bei binnenmarktkonformen Arbeitsmitteln entfällt.
- Die materiellen Anforderungen werden nun als Schutzziele formuliert und gelten gleichermaßen für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel.
- Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber über Nachrüstmaßnahmen entscheiden.
- Es entfallen die Doppelregelungen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln.
- Ein neuer Anhang 3 enthält konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel.
- Der Arbeitgeber oder Betreiber erhält erweiterte Möglichkeiten, besonders prüfpflichtige Anlagen eigenverantwortlich zu prüfen.
- Die Prüfpflichten der Richtlinie 1999/92/EG werden rechtlich einwandfrei formuliert.
- Eine Prüfplakette für Aufzüge wird eingeführt.
- Die Aufzeichnungen über Prüfungen können in Zukunft auch elektronisch erfolgen.
- Der Arbeitgeber kann bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln mit geringer Gefährdung bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen.
- Besondere Anforderungen sollen der Verringerung psychischer Belastungen und der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung dienen.
- Die
Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen zum
Explosionsschutz erfolgt nun ausschließlich nach der
Gefahrstoffverordnung.
- Eindeutige Prüfpflichten beim Explosionsschutz.



Im November
trafen sich Geschäftspartner und Kunden zum ersten Symposium für
Führungskräfte in Berlin.
In einem modernen Tagungszentrum im historischen Süden Berlins kamen die Teilnehmer auf ihre Kosten. Neben den Neuheiten aus dem Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energierecht gab es diverse Info´s zu den ersten Erfahrungen bei der Umsetzung und Einführung der neuen ISO 45001 & ISO 50001.
Der intensive Austausch wurde am Abend in einem Alt-Berliner Lokal abgerundet - Herzlichen Dank und bis zum nächsten Mal!


Am 20. Juni 2019 ist mit der 44. BImSchV die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft getreten. Unter die Verordnung fallen ca. 40.000 mittelgroße Feuerungs-, sowie Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (1 bis 50 MW Feuerungswärme), unabhängig davon, ob sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind oder nicht.
Für betroffene Anlagenbetreiber ist dies z. B. mit neuen Anzeige-; Mess-; Aufzeichnungs-; Nachweis- und Aufbewahrungspflichten etc. verbunden. Diese können sein:- Neue und teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte
- Kürzere Messintervalle
- Neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen
- Registrierung der Feuerungsanlage im Register der zuständigen Überwachungsbehörde



Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)
die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Damit ergeben sich gerade
für Betreiber kleiner Online-Shops wichtige Fragen zu Verkaufs- oder Umverpackungen,
Transportverpackungen und Verpackungsmaterialien.
Es ergeben sich weiterhin neue Registrierungs- und Datenmeldepflichten. Sollten Sie über die jeweiligen Bagatellgrenzen gelangen, so können Sie Ihre Vollständigkeitserklärung durch mich als Sachverständigen prüfen lassen.

Der finale Entwurf ist bereits im Juli angenommen worden,
als Version 2018 ist die ISO 50001 am 20.08.2018
veröffentlicht worden.
Sie
ersetzt die bisherige Fassung ISO 50001:2011. Die ISO 50001:2018 übernimmt, wie
auch andere bereits veröffentlichte Managementsystemnormen (z.B. ISO 9001, ISO
14001 oder ISO 45001) die sogenannte High Level Structure. Daraus ergeben sich
Änderungen, die zertifizierte Unternehmen zukünftig beachten müssen.
Gerne können
wir Ihr System im Delta-Audit
überprüfen. Lassen Sie sich dabei über die neuen
Fristen informieren. Zur Beratung
Sie haben Ihr ISO 50001 Managementsystem bereits umgebaut,
dann können Sie Ihr System durch mich zertifizieren lassen. Zur Zertifizierung

Die Verordnung trat einen Monat nach der Verkündung
am 19. August 2017 in Kraft. Abweichend davon treten die Anzeigepflichten für
Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel
gemäß § 13 in Verbindung mit § 20 der Verordnung zwölf Monate nach der
Verkündung und somit am 19. Juli 2018
in Kraft.
Erst ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018) anzuzeigen. Versäumen Sie keine gesetzlichen Fristen und lassen Sie sich beim Aufbau einer rechtssicheren Organisation unterstützen! Weiterlesen