Neue Betriebssicherheitsverordnung 2015

  • By DID24477
  • 01 Jun, 2015

Seit dem 01.06.2015 gültig

Eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft. Neben einem neuen Titel erhält die Verordnung mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anbindung an andere Vorschriften.

Die bisherige Betriebssicherheitsverordnung wurde im Jahr 2002 erlassen und seitdem kaum verändert. Auch aus diesem Grund enthält die Neufassung der Verordnung nicht nur neue Inhalte, sondern auch eine neue Struktur und sprachliche Aufbereitung.
Zum ersten Mal werden auch psychische Belastungen und ergonomische Gesichtspunkte in die Verordnung aufgenommen.

    • Der Geltungsbereich der Gefährdungsbeurteilung wird auch auf überwachungsbedürftige Anlagen ausgeweitet, bei denen ausschließlich Dritte gefährdet sind.
    • Die Unterscheidung zwischen Änderung und wesentlicher Änderung bei binnenmarktkonformen Arbeitsmitteln entfällt.
    • Die materiellen Anforderungen werden nun als Schutzziele formuliert und gelten gleichermaßen für alte, neue und selbst hergestellte Arbeitsmittel.
    • Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber über Nachrüstmaßnahmen entscheiden.
    • Es entfallen die Doppelregelungen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln.
    • Ein neuer Anhang 3 enthält konkrete Prüfvorschriften für besonders gefährliche Arbeitsmittel. 
    • Der Arbeitgeber oder Betreiber erhält erweiterte Möglichkeiten, besonders prüfpflichtige Anlagen eigenverantwortlich zu prüfen.
    • Die Prüfpflichten der Richtlinie 1999/92/EG werden rechtlich einwandfrei formuliert.
    • Eine Prüfplakette für Aufzüge wird eingeführt.
    • Die Aufzeichnungen über Prüfungen können in Zukunft auch elektronisch erfolgen.
    • Der Arbeitgeber kann bei Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln mit geringer Gefährdung bestimmte Erleichterungen in Anspruch nehmen.
    • Besondere Anforderungen sollen der Verringerung psychischer Belastungen und der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung dienen.
    • Die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz erfolgt nun ausschließlich nach der Gefahrstoffverordnung.
    • Eindeutige Prüfpflichten beim Explosionsschutz.
    By DID24477 April 18, 2020
    Vor der schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Lockdown hat die Bundesregierung einen Arbeitsschutzstandard beschlossen, der bundesweit für alle Unternehmen und Betriebe unmittelbar ab dem 16.04.2020 gilt. Er soll einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen entgegenwirken und Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Darin enthalten sind zehn konkret formulierte Arbeitsschutzregeln, deren Einhaltung kontrolliert werden sollen.

    Für alle Zertifizierungen besteht die Möglichkeit diese via Video-/Telefonkonferenzen durchzuführen. Ein Vor-Ort-Audit zum Zwecke der Begehung muss im Nachgang jedoch eingeplant werden. Alle Fristen für auslaufende Zertifikate können derzeit angepasst und verlängert werden. 

    Lasen Sie sich zu den weitreichenden Maßnahmen im Arbeitsschutz und den Möglichkeiten zur Auditdurchführung gerne durch mich beraten.
    By DID24477 February 28, 2020
    Auf diversen Waren und Dienstleistungen finden sich heutzutage Kennzeichnungen, Label und immer neue Hinweise, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Kaufentscheidung erleichtern sollen. Um als Orientierung beim Einkauf zu dienen, spielt neben der Bekanntheit der einzelnen Kennzeichnung seine Glaubwürdigkeit eine wesentliche Rolle. Der Blaue Engelwar das erste Umweltzeichen weltweit.

    Je nach Produktgruppe gibt es festgelegte Vergabekriterien z.B. für Produkte aus Recyclingkunststoffen.

    Die Einhaltung der Vergabekriterien kann durch zugelassene Umweltgutachter geprüft und bescheinigt werden. Für die Produktgruppen aus dem Bereich der Kunststoffe kann ich Sie gerne auf dem Weg zum bekanntesten Umweltzeichen begleiten.

    KontaktierenSie mich gerne bei Fragen zur Überprüfung der Einhaltung von Vergabekriterien.
    By DID24477 December 1, 2019

    Im November trafen sich Geschäftspartner und Kunden zum ersten Symposium für Führungskräfte in Berlin.

    In einem modernen Tagungszentrum im historischen Süden Berlins kamen die Teilnehmer auf ihre Kosten. Neben den Neuheiten aus dem Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energierecht gab es diverse Info´s zu den ersten Erfahrungen bei der Umsetzung und Einführung der neuen ISO 45001 & ISO 50001.

    Der intensive Austausch wurde am Abend in einem Alt-Berliner Lokal abgerundet - Herzlichen Dank und bis zum nächsten Mal!

    By DID24477 October 2, 2019
    Sichere und gesundheitsorientierte Arbeitsbedingungen sind international wichtige Indikatoren für ein nachhaltiges und leistungsstarkes Unternehmen. Um diese Bedingungen zu schaffen und im Unternehmen zu verankern, eignet sich die Implementierung eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems.
    Die ersten Organisationen sind bereits erfolgreich zertifiziert und haben dabei hilfreiche Lerneffekte erzielen können.
    Profitieren Sie und Ihr Unternehmen von den Erfahrungen aus diversen Branchen und lassen Sie sich auf dem Weg zur Zertifizierung unterstützen.

    Gerne stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung, nutzen Sie hierfür einfach und unkompliziert mein Kontaktformular.
    By DID24477 July 11, 2019

    Am 20. Juni 2019 ist mit der 44. BImSchV die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen in Kraft getreten. Unter die Verordnung fallen ca. 40.000 mittelgroße Feuerungs-, sowie Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (1 bis 50 MW Feuerungswärme), unabhängig davon, ob sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind oder nicht.

    Für betroffene Anlagenbetreiber ist dies z. B. mit neuen Anzeige-; Mess-; Aufzeichnungs-; Nachweis- und Aufbewahrungspflichten etc. verbunden. Diese können sein:

    • Neue und teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte
    • Kürzere Messintervalle
    • Neue Pflichten zu Nachweisen, Dokumentationen und Meldungen
    • Registrierung der Feuerungsanlage im Register der zuständigen Überwachungsbehörde
    By DID24477 May 3, 2019
    Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat ihre  Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung inhaltlich und redaktionell überarbeitet. In der LAGA-Mitteilung 34 mit Datum vom 11. Februar 2019 sind die Anforderungen an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen sowie an Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen zusammengestellt.
    Außerdembeinhalten die neuen Vollzugshinweise grundlegende Informationen über Anwendungsbereiche und Ausnahmen der Gewerbeabfallverordnung sowie Begriffsbestimmungen.
    By DID24477 February 2, 2019
    Mit der EMAS-Umwelterklärung berichten Organisationen umfassend und transparent darüber, wie sie die Umwelt in Anspruch nehmen und welche Maßnahmen sie zur Verbesserung ihrer Umweltleistung planen und durchführen. Dies stellen sie mit Leistungsindikatoren dar. Organisationen, die sich nach den Anforderungen der EMAS-Verordnung prüfen und registrieren lassen, veröffentlichen die Umwelterklärung jährlich. Die novellierten Anforderungen an die Umwelterklärung sind mit der Verordnung (EU) 2018/2026 als Neufassung des Anhangs IV „Umweltberichterstattung“der EMAS-Verordnung (EG) 1221/2009 am 09.01.2019 in Kraft getreten.
    By DID24477 December 1, 2018

    Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG) die derzeitige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Damit ergeben sich gerade für Betreiber kleiner Online-Shops wichtige Fragen zu Verkaufs- oder Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungsmaterialien.

    Es ergeben sich weiterhin neue Registrierungs- und Datenmeldepflichten. Sollten Sie über die jeweiligen Bagatellgrenzen gelangen, so können Sie Ihre Vollständigkeitserklärung durch mich als Sachverständigen prüfen lassen.

    By DID24477 September 1, 2018

    Der finale Entwurf ist bereits im Juli angenommen worden, als Version 2018 ist die ISO 50001 am 20.08.2018 veröffentlicht worden.

    Sie ersetzt die bisherige Fassung ISO 50001:2011. Die ISO 50001:2018 übernimmt, wie auch andere bereits veröffentlichte Managementsystemnormen (z.B. ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001) die sogenannte High Level Structure. Daraus ergeben sich Änderungen, die zertifizierte Unternehmen zukünftig beachten müssen.

    Gerne können wir Ihr System im Delta-Audit überprüfen. Lassen Sie sich dabei über die neuen Fristen informieren. Zur Beratung

    Sie haben Ihr ISO 50001 Managementsystem bereits umgebaut, dann können Sie Ihr System durch mich zertifizieren lassen. Zur Zertifizierung

    By DID24477 July 19, 2018

    Die Verordnung trat einen Monat nach der Verkündung am 19. August 2017 in Kraft. Abweichend davon treten die Anzeigepflichten für Neu- bzw. Bestandsanlagen sowie Änderungen, Stilllegungen und Betreiberwechsel gemäß § 13 in Verbindung mit § 20 der Verordnung zwölf Monate nach der Verkündung und somit am 19. Juli 2018 in Kraft.

    Erst ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Anlage der zuständigen Behörde binnen eines Monats (also bis zum 19. August 2018) anzuzeigen. Versäumen Sie keine gesetzlichen Fristen und lassen Sie sich beim Aufbau einer rechtssicheren Organisation unterstützen! Weiterlesen